Verwaltungsrat
Der Kirchengemeinderat der katholischen Kirchengemeinde Sankt Moriz in Rottenburg hat zum 15. April 2002 beschlossen, zur Verwaltung der Sozialstation Rottenburg ein „besonderes Verwaltungsorgan“ gemäß § 36 der Kirchengemeindeordnung zu bilden. (Satzung der Kirchlichen Sozialstation Rottenburg der kath. Kirchengemeinde Sankt Moriz). Das Verwaltungsorgan besteht aus dem Verwaltungsrat mit dem / der Vorsitzenden, den Mitgliedern der Trägergemeinde Sankt Moriz, den Mitgliedern der beteiligten Kirchengemeinden, dem Geschäftsführer sowie der Pflegedienstleitung der Sozialstation. Für die beteiligten katholischen Kirchengemeinden beinhaltet diese Neuregelung die Zuständigkeit für alle grundsätzlichen Belange der Sozialstation. Die Beteiligungspartner sind durch die Einbindung in den Verwaltungsrat weisungsbefugt und können den Inhalt der Aufgaben der Sozialstation grundlegend bestimmen. Als großes Dienstleistungsunternehmen der ambulanten Pflege profitiert die Sozialstation von der neuen Verwaltungsform.
Rechtsträgerin der Sozialstation ist die katholische Kirchengemeinde St. Moriz in Rottenburg. Mit ihren Diensten ist die Sozialstation dem Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. angeschlossen.
Weitere Kooperationspartner der Sozialstation
GDie Sozialstation Rottenburg wird von den katholischen und evangelischen Krankenpflegevereinen der Raumschaft Rottenburg, sowie der Gemeinden Starzach und Neustetten unterstützt. Im Rahmen der Tätigkeiten arbeitet unser Unternehmen vertrauensvoll mit den unterschiedlichsten Dienstleistern zusammen. Dazu gehört die Kooperation mit anderen Pflegediensten ebenso, wie die Zusammenarbeit mit Hausärzten, Beratungsstellen und Behörden.